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   BSG, 30.11.1972 - 2 RU 24/71   

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https://dejure.org/1972,8076
BSG, 30.11.1972 - 2 RU 24/71 (https://dejure.org/1972,8076)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1972 - 2 RU 24/71 (https://dejure.org/1972,8076)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1972 - 2 RU 24/71 (https://dejure.org/1972,8076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherung - Wohnhaus - Weg zum Laden - Weg innerhalb eines Hauses - Mitführen einer Geldkassette

Papierfundstellen

  • DB 1973, 880
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63

    Unfallversicherungsschutz - Geschäftsinhaber - Wohnung über Geschäft -

    Auszug aus BSG, 30.11.1972 - 2 RU 24/71
    ihm zu verkaufenden Waren gehören bei einem Einzelhändler die in seinem Geschäft vereinnahmten Gelder zu den wichtigen Gegenständen seines Unternehmens (BSG 26, 45, 47)° Ihre Verwahrung nach Geschäftsschluß außerhalb der Geschäftsräume an einem für sicherer gehaltenen Ort dient ebenso der Tätigkeit im Unternehmen wie ihr Zurückbringen in die Geschäftsräume für Geschäftszwecke° Dies traf bei der Klägerin im Zeitpunkt des Unfalls zu° Bevor ihr Ehemann seine Verkaufstour antrat, für die er Wechsel- geld benötigte, und sie selbst das Geschäft öffnete, kam die Klägerin nicht mehr in das obere Stockwerk hinauf; deshalb pflegte sie schon um 5, 50 Uhr die Geldkassette mit in den Laden zu nehmen° Das Verlangen der Beklagten, sie solle, erst wenn sie das Geld für das Geschäft benötige, sich in das Schlafzimmer begeben und stehe nur auf diesem eigens für diesen Zweck zurückgelegten Weg unter UV-Schutz, wird den Gegebenheiten des täglichen Lebens nicht gerecht° Die Klägerin war im Zeitpunkt des Unfalls nicht nur in ihrem Haus unterwegs, um ihre geschäftliche Tätigkeit.
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 60/58
    Auszug aus BSG, 30.11.1972 - 2 RU 24/71
    Anders als das Berufungsgericht" das diese Frage nicht erörtert hat, weist die Revision darauf hin" daß die Geldkassette" welche die Klägerin am frühen Morgen des 25° Januar 1968 auf dem Weg ins Geschäft mit sich geführt hatte, ein Arbeitsgerät im Sinne von $ 549 RVO sei° Hiergegen hat der Senat Bedenken; nicht jeder Gegenstand ist ein Arbeit3gerät im Rechtssinne" nur weil er zur Verrichtung der Tätigkeit im Unternehmen gebraucht werden kann (BSG 24, 245, 246)° Indessen kann dies dahingestellt bleiben? weil sich der UV-Schutz aus 5 548 Abs° 4 BVD ergibt° Das Berufungsgericht hat zu Recht die Voraussetzungen dieser Vorschrift als erfüllt angesehen° @ 550 RVG ist? wenn sich " - wie hier - Wohnung und Arbeitsstätte innerhalb desselben« Gebäudes befinden, nicht anwendbar (BSG 14" 267; 429 465)" Ob, wie das LSG angenommen hat, die Treppe, auf der die ' Klägerin zu Fall gekommen ist, ungeachtet dessen" daß im ersten Stock ein Raum für Unternehmenszwecke benutzt worden ist, dem häuslichen unversicherten Bereich zuzuordnen ist (vgl" BSG 44" 267; 12" 165; BG 1959" 80; Breithaupt 49599 993, DOK 1962" 252)" kann dahinstehen° Auch wenn man mit dem Berufungsgericht davon au3geht" hat dieses nach Lage des vorliegenden Falles zutreffend den UV-Schutz bejaht" weil der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Unternehmen steht" Der erkennende Senat hat dies in einem Fall angenommen" in dem jemand auf dem Weg zu den Geschäftsräumen Waren mitgenommen hatte, welche in einem Wohnraum aufbewahrt wurden" und noch im häuslichen Bereich verunglückt ist (Urteil vom 15° Dezember 4959 - 2 RU 60/58 - SozEntsch° BSG IV ' 5 542 (a) Nr° 16)° Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich davon rechtlich nicht wesentlich° Ebenso wie die von 4.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 10 U 3788/06

    Unfallversicherungsschutz bei fehlender betrieblicher Handlungstendenz

    Ebenfalls unter Unfallversicherungsschutz sah das BSG einen Außendienstmitarbeiter, der auf der häuslichen Treppe stürzte, als er Tapetenreste vom Dachboden holen wollte, um damit sein Arbeitszimmer zu renovieren (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, 2 RU 41/93, NJW 1995, 1694), oder eine Geschäftsinhaberin, die eine in den Wohnräumen verwahrte Geldkassette in die Geschäftsräume brachte und dabei stürzte (BSG, Urteil vom 30. November 1972, 2 RU 24/71, SozR Nr. 38 zu § 548 RVO).
  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81
    In allen von ihm zur Stützung seiner Auffassung zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 24. Mai 1960 - 2 RU 122/59 - BSGE 12, 165; Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 24/71 - SozR Nr. 38 zu S 548 RVO; Urteil vom 24. April 1975 - 8 RU 88/74 -) handelt es sich um den Versicherungsschutz auf Wegen innerhalb von Gebäuden, die Wohn- und Arbeitsstätte enthalten.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3951/11
    Der Weg ist, wenn nicht ein überwiegend betrieblich veranlasster Weg vorliegt und dieser also schon Bestandteil der versicherten Tätigkeit ist (BSG 26.06.1985, 2 RU 71/84, SozR 2200 § 548 Nr. 72; BSG 30.11.1972, 2 RU 24/71, SozR 2200 Nr. 38 zu § 548 RVO - Breith. 1973, 359), dem unversicherten privaten Bereich zuzuordnen.
  • BSG, 22.05.1989 - 2 BU 33/89
    Zur Frage des Beginns des Versicherungsschutzes bei räumlicher Trennung von Wohnung und Betriebsstätte, die sich in demselben Gebäude befinden (vgl BSG vom 24.5.1960 2 RU 122/59 = BSGE 12, 165 und BSG vom 30.11.1972 2 RU 24/71 = SozR Nr. 38 zu § 548 RVO).
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